Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2026 steigt er zunächst auf 13,90 Euro. Das teilte die Mindestlohnkommission nach harten Verhandlungen am 27. Juni in Berlin mit. Der Kompromissvorschlag der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld wurde einstimmig beschlossen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro.
Die Entscheidung folgt intensiven Gesprächen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Christiane Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der die Interessen von Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen berücksichtigen solle. Sie betonte die Schwierigkeit der Verhandlungen angesichts der öffentlichen Debatte um einen möglichen Mindestlohn von 15 Euro, wie ihn etwa die SPD gefordert hatte. Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, bestätigte: „Es seien harte Verhandlungen gewesen.“
Nach Bekanntgabe der Entscheidung schlägt der Handelsverband Deutschland (HDE) Alarm. Der Verband fürchtet erhebliche Arbeitsplatzverluste vor allem im Einzelhandel. HDE-Präsident Alexander von Preen betont: „Die Festlegung des Mindestlohns ist keine Sozialpolitik. Jobs müssen sich für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft rechnen, sonst fallen sie weg. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel.“
Von Preen kritisiert zudem die politische Einflussnahme auf die unabhängige Kommission und warnt vor Konsequenzen: „Am Ende gibt es dann nur Verlierer. Die Kaufkraft der Beschäftigten steigt nicht, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes leidet und die Menschen müssen jetzt auch noch um ihren Job bangen.“ Nach Berechnungen des HDE bedeutet die geplante Anhebung eine Steigerung des Mindestlohns um insgesamt 13,9 % und seit Einführung im Jahr 2015 sogar um 71,8 %.
Besonders problematisch sei, dass der Mindestlohn deutlich schneller steige als die Tariflöhne und immer tiefer in bestehende Tarifstrukturen eingreife. „Die Tarifautonomie ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich geschützt“, mahnt von Preen. Die aktuelle Entscheidung könne nicht nur zu höheren Preisen führen, sondern auch die Planbarkeit und Stabilität für Händlerinnen und Händler gefährden.
Die Bundesregierung wird die Empfehlung der Kommission nun per Verordnung umsetzen. Ob die angespannte konjunkturelle Lage weitere Diskussionen über die Höhe des Mindestlohns entfacht, bleibt abzuwarten.