„Auch wenn inzwischen fast alle Geschäfte unter teils strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen dürfen, ist ein Hochfahren der Wirtschaft und des Handels nur langsam zu gewährleisten und damit eine wesentliche zeitliche Verbesserung der oben beschriebenen Liquiditäts-Reserven nicht gegeben. Die Umsätze mehrerer Wochen sind unwiederbringlich verloren und die auch nach der Wiedereröffnung anhaltende Kaufzurückhaltung der Konsumenten spürbar“, mahnt Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbunds.
Je nach Branche und Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens fallen laut dem Verband erhebliche Verluste an. Damit werde es spätestens zum Jahresende 2020, wenn die Erstellung der Jahresabschlüsse der Unternehmen ansteht, zum Verzehr der Eigenkapitalreserven der meisten mittelständischen Unternehmen kommen. Vielen drohte dann die Überschuldung, was einen Insolvenztatbestand erfülle. „Ziel muss es sein, jetzt nichts zu zerstören, was später noch gebraucht wird und dabei die Weiterentwicklung der Wirtschaft voranzutreiben.“, appelliert Schwarzer.
Die Eckpunkte für Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums sehen vor, dass Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember 2020 bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten können. Antragsberechtigt sollen kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Freiberufler sein. „Wir begrüßen das Vorhaben als Teil eines „Comeback-Programms“, so Schwarzer. Gleichzeitig wendet er ein: „Die geplanten Überbrückungshilfen von Minister Altmaier, welche bis zu 50.000 Euro pro Monat bereitstellen sollen, decken maximal anteilig die laufenden Fixkosten ab. Für Investitionen und Waren bleibt davon nichts übrig.“
Deshalb müssten vorhandene Instrumente voll genutzt werden, die sich sinnvoll ergänzen. Noch klaffe eine Lücke im KfW-Schnellkredite-Programm der Bundesregierung für 3,1 Mio. Unternehmen mit weniger als elf Beschäftigten. Auch die Direkthilfeprogramme der Länder, die der Bund für Soloselbständige mit 9.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten mit 15.000 Euro fördert, reichen laut dem Mittelstandsverbund für die meisten der Betriebe nicht aus, um die in der Krisenzeit bestehenden Verpflichtungen und laufenden Ausgaben zu decken.
„Durch dieses Kriterium wird 3,1 Mio. KMU-Unternehmen der Zugang zu diesen Kreditmitteln verwehrt. Im Falle der von uns vertretenen 230.000 Unternehmen müssen wir feststellen, dass rund zwei Drittel dieser Unternehmen nicht mehr als zehn Mitarbeiter haben. Deshalb sollte die Untergrenze des KfW-Schnellkreditprogramms unverzüglich aufgehoben werden. Gerade die nun geplanten Überbrückungshilfen für KMU bis 249 Mitarbeitern und ohne untere Zugangsgrenze zeigen doch, dass auch beim KfW-Schnellkredit die Hürde von 11 Mitarbeitern fallen muss. Diese kann spätestens jetzt keinen Bestand mehr haben“, fordert der Mittelstandsverbund-Präsident.
Das Argument, es bedürfe aufgrund des neuen Bundesprogramms keiner Ausweitung des KfW-Schnellkredits, verfange nicht, so Schwarzer: „Denn während das Bundesprogramm nur Fixkosten erstattet, nicht aber Investitionen und Betriebsmittel (Waren etc.), dient der KfW-Schnellkredit genau dieser Finanzierung.“