Die Kommission hat einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat der EU („Ministerrat“) über die Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und einen Entwurf einer neuen delegierten Rechtsakte mit einer Reihe weiterer Maßnahmen für eine reibungslose und wirksame Umsetzung veröffentlicht. Der Entwurf der delegierten Rechtsakte enthält Ergänzungen von Produkten wie löslichem Kaffee und Palmölderivaten in den Anwendungsbereich und die Herausnahme von Leder und neuprofilierten Reifen aus dem Anwendungsbereich. Bereits im Vorfeld wurde eine neue delegierte Rechtsakte und die mögliche Herausnahme von Leder erwartet.
Diese und weitere Maßnahmen sollen zusammen zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Sie dürften die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen, die der EUDR-Verpflichtung unterliegen, im Vergleich zur ursprünglichen EUDR um etwa 75 % senken. Außerdem werden geplante Instrumente zur Erleichterung des Handels vorgestellt, z. B. Repositorien für Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe im Rahmen der EUDR, um die Risikobewertung und die Sorgfaltspflicht zu erleichtern. Darüber hinaus stellt die Kommission heraus, dass die EUDR bereits zu strukturellen Veränderungen in den globalen Lieferketten beitragen würde. Es habe bereits erhöhte Investitionen in die Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz gegeben, wodurch nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Produktionspraktiken unterstützt werden. Die weltweite Entwaldung soll einer aktuellen Studie zufolge zwischen 2015 und 2020 um 4,025 Mio. Hektar zurückgegangen sein. Das entspricht rund 70 % der durch die Landwirtschaft verursachten Entwaldung. Die globale Entwaldung, die auf die Haltung von Rindern zurückgeführt wird, sei demnach um 2,355 Mio. Hektar zurückgegangen.
Umweltkommissarin Jessika Roswall erklärt: „Heute führen wir Vereinfachungsmaßnahmen ein, die zusammen mit früheren Vereinfachungsbemühungen den Verwaltungsaufwand erheblich verringern werden. Es wird erwartet, dass sie die jährlichen Compliance-Kosten für Unternehmen um etwa 75 % senken werden. Unsere Bemühungen konzentrieren sich voll und ganz darauf, die Umsetzung auf die effizienteste Weise zu erleichtern. Wir alle müssen nun auf einen erfolgreichen Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende 2026 hinarbeiten und sein wichtiges Ziel, die Entwaldung weltweit zu reduzieren, im Auge behalten.“
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts steht der Öffentlichkeit bis zum 1. Juni 2026 zur Stellungnahme offen. Stakeholder können bis zu dem Zeitpunkt Anmerkungen zum Entwurf auf der Website der Europäischen Kommission abgeben. Die Kommission setzt sich weiterhin für ein erfolgreiches Inkraftsetzen der EUDR zum 30. Dezember 2026 ein. Dann würde die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor und ab dem 30. Juni 2027 für andere Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.