Wie das auf EU-Politik spezialisierte Nachrichtenportal Euractiv berichtete, könnte Rindleder künftig aus dem Geltungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) entfernt werden. Eine dahin gehende Gesetzesvorlage der Europäischen Kommission wird für die kommenden Tage erwartet.
Der europäische Gerbereiverband COTANCE zeigt sich bezüglich eines Ausschlusses von Rindleder von der EUDR optimistisch und beruft sich dabei auf eine Sitzung im Europäischen Parlament am 8. April, in welcher der Verband seine Forderung gegenüber der Politik anbringen konnte. Vertreter der Umweltkommission hätten dabei erklärt, dass die bevorstehenden Anpassungen des Anwendungsbereichs der Verordnung darauf abzielen, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit von Schlüsselbranchen zu erhalten und sicherzustellen, dass die von der Industrie erwarteten Anforderungen und Investitionen verhältnismäßig, realistisch und sinnvoll bleiben. Dabei wurden Studien der Sant’Anna School of Advanced Studies in Pisa diskutiert, nach denen Rindleder kein Treiber für Entwaldung sei.
Fabrizio Nuti, Präsident von UNIC – Italian Tanneries und Vizepräsident von COTANCE, macht den Standpunkt der europäischen Gerbereiindustrie deutlich: „Wir erklären dies seit Jahren: Leder ist kein Treiber der Entwaldung – die Wissenschaft ist eindeutig, wie Studien aus Pisa und viele andere belegen. Wenn die EUDR in ihrer jetzigen Form umgesetzt wird, wird sie nichts an der Entwaldung ändern – sie wird europäische Gerbereien aus dem Geschäft drängen, die Produktion an andere Orte verlagern und eine Konsolidierung beschleunigen, bei der nur große Akteure überleben. Letztendlich riskieren wir den Verlust von KMU, Marktverzerrungen und die Verlagerung sowohl der Produktion als auch der Auswirkungen außerhalb Europas – ohne das Problem zu lösen, das die Verordnung eigentlich angehen soll.“ Auch der HDS/L zeigte sich auf schuhkurier-Nachfrage hoffnungsvoll, dass mit der erwarteten Anpassung der EUDR die Industrie entlastet werden könnte. Der Verband wolle sich weiter für Bürokratieabbau einsetzen.
Die EUDR sollte ursprünglich 2025 in Kraft treten und wurde dann erst auf 2026 und am 17. Dezember 2025 kurzfristig auf 2027 verschoben. Dabei wurden auch Vereinfachungen und Ausnahmen für kleinere Marktteilnehmer beschlossen. Die Entwaldungsverordnung schreibt unternehmerische Sorgfaltspflichten für die sieben Rohstoffe Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder vor. Marktteilnehmer müssen sicherstellen und nachweisen, dass die Rohstoffe für ihre in Verkehr gebrachten Produkte entwaldungsfrei und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes gewonnen wurden.