Laut dem BVOH wird die Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen Asics und Adidas von den meisten Herstellern ignoriert. 64% der befragten Onlinehändler gaben daher an, es sei kein Unterschied im Herstellerverhalten zu bemerken. Es gebe immer noch Vertriebsbeschränkungen und Ausgrenzungen für den Onlinehandel. Über 25% geben an, dass die Zahl der Marken mit Beschränkung sogar größer sei als vor den Kartellamtsveröffentlichungen.
„Es kann nicht sein, dass die Hersteller Entscheidungen der obersten Wettbewerbshüter und richtungsweisende Gerichtsurteile ignorieren. Das geht ganz klar zu Lasten der kleinen und mittelständischen Händler. Das kann so nicht weitergehen, denn menschliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Einkommenssituationen ganzer Familien sind gefährdet, denn knapp 15% der Onlinehändler mussten bereits wegen Vertriebsbeschränkungen Mitarbeiter entlassen und knapp 6% geben an, dass die Insolvenz droht. Jetzt ist die Politik aufgerufen dafür zu sorgen, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen konsequent umgesetzt werden, um so die Chancengleichheit wieder herzustellen und Arbeitsplätze zu sichern“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). „Schon heute gibt es zahlreiche stationäre Händler, die zusätzlich über viele weitere Kanäle verkaufen, etwa online oder mobil, und damit die Existenz ihres Ladengeschäftes sichern. Diese sollten von den Marken unterstützt werden. Ihnen gehört die Zukunft.“
Nach Angaben des BVOH wird die Front gegen die sogenannten selektiven Vertriebswege im Online-Handel immer breiter. In den letzten Monaten hätten neben dem Bundeskartellamt auch das Kammergericht Berlin, das Oberlandesgericht Düsseldorf und Schleswig sowie in zwei Fällen das Landgericht Frankfurt/Main gegen Beschränkungen des Onlinehandels entschieden. Unlängst habe auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Klage eines Herstellers abgewiesen.