Der US-Schuhhersteller Skechers hat sich in einem Patentverletzungsverfahren gegen Fast IP, LLC, die Patentgesellschaft hinter der Marke Kizik, teilweise durchgesetzt. Wie Skechers am 21. Oktober mitteilte, bewertete das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) in München die Klage als „weitgehend unbegründet“.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die sogenannte Hands-Free-Technologie, die es ermöglicht, Schuhe ohne Zuhilfenahme der Hände anzuziehen. Beide Unternehmen bieten entsprechende Modelle an. Skechers vertreibt die Technologie unter anderem unter der Marke „Slip-ins“, während Kizik ebenfalls auf Schuhe mit einem speziellen Einstiegssystem setzt.
Fast IP hatte im August 2025 vor dem Einheitlichen Patentgericht in München Klage eingereicht. Das Unternehmen warf Skechers vor, mit bestimmten Slip-ins-Modellen ein europäisches Patent zu verletzen. Neben der Feststellung einer Patentverletzung forderte die Klägerin unter anderem Schadensersatz, einen Verkaufsstopp und den Rückruf betroffener Produkte.
Nach Angaben von Skechers entschied das Gericht bei drei der vier angegriffenen Modelle zugunsten des Unternehmens. Bei einem weiteren Modell wurde dagegen eine Patentverletzung festgestellt. Skechers bezeichnet dieses Modell als wirtschaftlich unbedeutend.
Kiziks Muttergesellschaft Handsfree Labs bewertet das Urteil anders. In einer eigenen Mitteilung vom 19. Oktober erklärte das Unternehmen, das Gericht habe die Gültigkeit des betreffenden Patents bestätigt und angeordnet, die patentverletzenden Modelle in den vom Einheitlichen Patentgericht erfassten Ländern vom Markt zu nehmen.
Der Rechtsstreit beschränkt sich nicht auf Europa. Bereits im Juli 2025 hatten Unternehmen der Kizik-Gruppe auch in den USA Klage gegen Skechers eingereicht. Dort geht es ebenfalls um den Vorwurf, dass Skechers mit seinen Slip-ins-Schuhen mehrere Patentrechte verletze.
Skechers vertreibt weltweit zahlreiche Hands-Free-Modelle unter den Marken „Slip-ins“ und „Swift Fit“. Nach eigenen Angaben hält das Unternehmen mehr als 300 Patent- und Designschutzrechte für entsprechende Schuhe.