Im Streit um die Technologie und das Design der so genannten ’Boost‘-Sohle hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Antrag von Adidas auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen.
20.04.2016
Michael Frantze
2 Minuten
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Puma erzielt juristischen Sieg. Das OLG Düsseldorf bestätigte in zweiter Instanz, dass Puma die unter der Marke ’NRGY‘ angebotene Schuhkollektion auch weiterhin vertreiben dürfe, auch wenn das Puma-Produkt der ’Boost‘-Serie von Adidas ähnlich komme. „Wir haben jetzt freie Bahn für die Vermarktung weiterer NRGY-Modelle“, sagte Puma-Markenschutz-Chef Neil Narriman. Adidas erklärte hingegen, man könne die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen und prüfe weitere Schritte. Entscheidungen des Oberlandesgerichts können vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Puma gegen Adidas: Wer hat die Sohle erfunden?
Der Streit basiert auf der Entwicklung einer neuen Schuhzwischensohle für Runningschuhe aus dem Kunststoff eTPU, die 2009 und 2010 von Puma gemeinsam mit BASF entwickelt wurde. Doch im Frühjahr 2011 wurde die Kooperation aufgelöst – BASF kooperierte künftig mit Adidas. Allerdings hat sich Puma aus der Kooperation mit dem Chemiekonzern vier Designs registrieren lassen. 2013 brachte Adidas den sogenannten ’Boost‘-Schuh in die Stores, der nach Ansicht von Puma den zuvor geschützten Designs extrem ähnelte. Daraufhin erhob Puma Klage beim OLG Frankfurt ein, jedoch ohne Erfolg.
Im Frühjahr 2015 kam Puma mit dem Laufschuh ’NRGY‘ auf den Markt. Im Zuge dessen warf Adidas dem Rivalen vor, die ’Boost‘-Sohle kopiert zu haben. Aber diesmal wies das Gericht die Klage ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei dem ’NRGY‘ um eine eigenständige Entwicklung handele und somit nicht um eine Kopie der Sohle. Diese Entscheidung will Adidas nicht akzeptieren – nun soll am 5. April vor dem OLG Düsseldorf erneut entschieden werden.
Einen ausführlichen historischen Abriss über den Streit zwischen Puma und Adidas können Sie auf Spiegel nachlesen.