Die Verbraucherzentrale Sachsen will Zalando mit dem neuen Instrument unter Druck setzen. Sie fordert Mahngebühren zurück, die sie für rechtswidrig hält.
Hintergrund ist die Vorgehensweise des Onlinehändlers bei säumigen Zahlern. Demnach erhält, wer seine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, von Zalando per E-Mail eine erste Mahnung mit einer Gebühr in Höhe von 1,80 Euro. Wird dann immer noch nicht gezahlt, erfolgt eine zweite Mahnung per Mail mit einer weiteren Gebühr in Höhe von 3,50 Euro. Das hält die Verbraucherzentrale Sachsen für unzulässig. Laut Rechtssprechung dürften nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden, argumentiert sie.
Laut einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2019 dürfen lediglich Mahnkosten wie Porto- oder Briefkosten in Rechnung gestellt werden, wenn eine Mahnung postalisch zugestellt wird. Bei Mahnungen per Mail kommt es aber nicht zu solchen Kosten. „Man darf keine Kosten draufschlagen, die völlig außer Verhältnis stehen“, argumentiert Michael Hummel, Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen, in einem Beitrag des MDR vom 23. Oktober.
Zalando-Kunden, die ab dem 13. Oktober eine E-Mail mit Mahngebühren erhalten und diese gezahlt haben, können sich an der Sammelklage beteiligen. Dafür müssen ein Formular ausgefüllt und die entsprechenden Zahlungsbelege hochgeladen werden. Die Verbraucherzentrale will dann prüfen, ob sich genug Kundinnen und Kunden finden, die Interesse haben, gemeinsam zu klagen. Deutlich mehr als 50 Verbraucher sollten es aus Sicht der Verbraucherzentrale sein.