„Mit den Möglichkeiten des Verfahrens werden wir kurzfristig einen Sanierungsplan vorlegen“, erläutert Thomas Schmelzer, der das Unternehmen 1999 gekauft hatte. Man reagiere mit der Entscheidung auf die veränderte Marktsituation. Das Unternehmen sei nicht zahlungsunfähig und der Antrag auf Schutzschirmverfahren „störungsfrei bewilligt” worden. Details zum Sanierungsplan nannte Schmelzer nicht.
Das so genannte Schutzschirmverfahren steht Unternehmen offen, die eine positive Sanierungsaussicht haben und die zahlungsfähig sind, was dem Gericht durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden muss. In dem Verfahren führt die Geschäftsführung uneingeschränkt das Unternehmen weiter und setzt die Sanierung um.
Die Schlatholt GmbH wird im Rahmen des Verfahrens durch die auf Unternehmenssanierungen spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Leonhardt Rattunde unterstützt. Der verantwortliche Partner Martin Lambrecht sieht das Unternehmen auf einem guten Weg: „Schlatholt hat viel Potential, es gibt auch im Internetzeitalter einen Markt für persönliche Beratung und den direkten Kontakt zum Kunden beim Schuhkauf. Das Unternehmen wird auch im kommenden Jahr seinen Kunden die gewohnt professionelle Beratung und den bekannten Service bieten.“
Zur Begleitung des Sanierungsverfahrens hat das Amtsgericht den Essener Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Das Schuhhandelsunternehmen Schlatholt wurde 1889 gegründet. Hermann Schlatholt eröffnete das erste Schuhgeschäft in Gelsenkirchen-Buer auf der Hochstraße. Dieses Geschäft ist bis heute Stammhaus des Familienunternehmens und Sitz der Verwaltung. In den ersten Jahren seines Bestehens eröffnete der Firmengründer weitere Filialen. Heute gehören insgesamt 22 Filialen im gesamten Ruhrgebiet zu Schlatholt. Die 222 Mitarbeiter können zu einem Großteil auf eine mehr als 20 Jahre Firmenzugehörigkeit zurückblicken.