Dabei geht es um die Aussprache von unwiderruflichen Freistellungen. Auf Basis dieser Vereinbarung wurden 93 unwiderrufliche Freistellungen insbesondere für Mitarbeitende der bereits geschlossenen Standorte ausgesprochen. Die hiervon betroffenen Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I nach den Grundsätzen der Gleichwohlgewährung zu beantragen.
Der Abschluss der Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat, die der Insolvenzverwalter als konstruktiv bezeichnet, eröffne darüber hinaus die Möglichkeit, dass für rund 300 Mitarbeitende und somit einem Großteil der Belegschaft der Görtz Retail GmbH vorläufig eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen des. Arbeitsverhältnisses erfolgen kann.
Für die Atlant Logistik GmbH und die Görtz Holding GmbH sind derzeit keine Freistellungen ausgesprochen worden. Bei diesen beiden Gesellschaften werde auf eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die beantragte Insolvenzgeldvorfinanzierung gewartet, teilt Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm.
Während der Prüfung der Filialkonzeption sollen die bundesweit noch betriebenen Görtz-Filialen für Kundinnen und Kunden geöffnet bleiben. Der mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgesetzte Investorenprozess wird auf Basis zahlreicher Interessenbekundungen weiter vorangetrieben.