Die beiden Tochterunternehmen der Steilmann SE werden unverzüglich jeweils Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht stellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter der Steilmann SE, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, und der Vorstand der Gesellschaft befinden sich unterdessen in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem Finanzinvestor über eine Brückenfinanzierung. Diese würde ermöglichen, die operativen Geschäfte der Konzerngesellschaften bis auf Weiteres fortzuführen. Die Notwendigkeit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vorgenannten Gesellschaften zu beantragen, werden – ebenso wie die jeweiligen Insolvenzverfahren – durch eine etwaige Brückenfinanzierung nicht berührt.
Dr. Frank Kebekus: „Die Brückenfinanzierung durch den Finanzinvestor würde uns erlauben, bei weiter laufendem Geschäftsbetrieb der insolventen Konzerngesellschaften Zukunftsoptionen für Steilmann auszuloten. Wir rechnen mit einem sehr zeitnahen Ergebnis der Verhandlungen.“