Trump kündigte daraufhin an, neue Zölle einzuführen. Grundlage soll nun Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 sein. Diese Bestimmung erlaubt es dem Präsidenten, zur Reduzierung „großer und schwerwiegender“ Handelsdefizite Zölle von bis zu 15 % für maximal 150 Tage zu erheben. Eine Verlängerung wäre nur mit Zustimmung des Kongresses möglich. Zusätzlich prüft Trump den Einsatz von Abschnitt 301 desselben Gesetzes, der längerfristige Sonderzölle – etwa gegenüber China – vorsieht.
In der Schuh- und Konsumgüterbranche wird das Urteil differenziert bewertet. Analysten sehen Vorteile für stark importabhängige Unternehmen wie Nike und Birkenstock, da zuvor einkalkulierte Margenbelastungen geringer ausfallen könnten. Auch Steve Madden wird als potenzieller Profiteur genannt. Zugleich bleibt die Unsicherheit hoch, da unklar ist, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Offen ist zudem, ob bereits erhobene Zölle zurückerstattet werden müssen. 2023 beliefen sich die US-Zolleinnahmen Schätzungen zufolge auf rund 264 Mrd. US-Dollar, davon etwa die Hälfte im Rahmen des IEEPA. Rückforderungen müssten Unternehmen einzeln beantragen. Für international agierende Marken und Händler bleibt das handelspolitische Umfeld damit weiterhin volatil.