Beim Wettrennen gegen den niedrigsten Preis fallen Themen wie Nachhaltigkeit und Produktsicherheit schonmal aus dem Fokus. Das stellt nun auch der TÜV-Verband fest, der sich in einem Positionspapier für die Aufstellung und Einhaltung von strikteren Regeln für Fast-Fashion-Händler ausspricht. Vor allem aber wird für eine striktere Durchsetzung des Digital Service Acts (DAS) geworben. Der Begriff Ultra-Fast-Fashion beinhaltet vor allem Online-Marktplätze wie Temu, Shein, Aliexpress, aber auch Ebay und Amazon lockten Kunden häufig mit „extrem niedrigen Preisen und hohen Rabatten“. So zitiert der Verband etwa die Bundesnetzagentur, laut der etwa 92% der bestellten Waren aus Drittstaaten den EU-Vorschriften widersprachen. Oder den Handelsverband HDE, laut dem 60% der gelieferten Produkte wegen Verstößen gegen das Chemikalienrecht nicht verkehrsfähig seien.
Unsichere Produkte müssten schnell von den Plattformen entfernt und manipulative Werbung unterbunden werden. Auch müsse sichergestellt werden, dass stets ein Ansprechpartner in der EU erreichbar sei. Ein weiterer Punkt sei die 45-Millionen-Nutzergrenze für große Marktplätze: Hier fordert der TÜV-Verband eine Senkung, um mehr Online-Händler zur Einhaltung der strengeren Vorgaben zu bringen. „Im Online-Handel haben wir weniger ein Regulierungs- als ein Kontroll- und Durchsetzungsdefizit“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbandes. „Notwendig sind EU-weit ausreichende Ressourcen für den Zoll und die Marktüberwachung.“
Wer in der EU Produkte verkauft, müsse die Anforderungen der Verordnungen zu Produktsicherheit und Marktüberwachung einhalten, heißt es seitens TÜV. Die Vorgaben umfassen neben Sicherheitsstandards auch eine Rückruf- und Meldepflicht. Auch die Verantwortlichkeiten werden dadurch definiert: Hersteller außerhalb der EU müssten dadurch Bevollmächtigte ernennen, die stellvertretend die Pflichten des Herstellers an- und wahrnimmt. „Es muss sichergestellt werden, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher und Behörden ein rechtlich verantwortlicher Ansprechpartner in der EU zur Verfügung steht, der für die Produktkonformität einsteht und im Schadensfall auch in Regress genommen werden kann“, ergänzt Bühler.