In bezahlten Google-Anzeigen hatten die Marken Begriffe wie „sustainable“, „sustainable materials“ oder „sustainable style“ verwendet, ohne nach Ansicht der Behörde ausreichende Nachweise für die damit verbundenen Umweltaussagen zu liefern.
Die ASA verwies darauf, dass Umweltclaims nach dem britischen Werbekodex klar formuliert und mit einem „hohen Maß an Substantiierung“ belegt sein müssen. Im Fall der drei Modemarken sei der Begriff „sustainable“ ohne Kontext und zusätzliche Informationen genutzt worden, was die Aussagen mehrdeutig mache. Da keine hinreichenden Belege vorgelegt worden seien – insbesondere nicht über den gesamten Lebenszyklus der beworbenen Produkte –, bewertete die Behörde die Anzeigen als wahrscheinlich irreführend und untersagte deren weitere Nutzung.
Als weiteres Beispiel für die Durchsetzung der Werberegeln untersagte die ASA zudem eine Facebook-Anzeige des Wettanbieters Betway. Der Spot zeigte drei Formel-1-Fahrer mit dem Rücken zur Kamera, einer davon klar als Lewis Hamilton erkennbar. Weil der Rennfahrer nach Einschätzung der ASA eine starke Anziehungskraft auf Minderjährige unter 18 Jahren hat, stufte die Behörde den Einsatz seiner Person in Glücksspielwerbung als unverantwortlich und damit als Verstoß gegen den Werbekodex ein.