Urteil zu verkaufsoffenen Sonntagen im Einzelhandel

BVerwG

Mit dem Rechtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig bleiben verkaufsoffene Sonntage weiter eine Ausnahme. Denn das Umsatz- und Erwerbsinteresse der Einzelhändler stelle nach Ansicht der Richter keinen ausreichenden Sachgrund dar.

  • 18.05.2017
  • Michael Frantze
  • 2 Minuten

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