Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor von der Kanzlei Noerr sensibilisierte bei der Cads-Mitgliederversammlung die Anwesenden dafür, sich mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu beschäftigen. Die seit Mitte letzten Jahres laufende Übergangszeit geht aktuell noch bis Jahresende. Kleine und mittelständische Unternehmen haben bis Mitte 2025 Zeit. Zurzeit (Stand: Oktober 2025) ist eine Verschiebung des Inkrafttretens in der Diskussion. Diese wurde seitens Ministerrat und Parlament jedoch noch nicht beschlossen.
Ab dem Zeitpunkt haben alle Marktteilnehmer eine Sorgfaltspflicht darüber, dass die Rohstoffe der Produkte, die sie von außerhalb der EU einführen, entwaldungsfrei gewonnen wurden. Das gilt für Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rind, Kautschuk und Holz. Damit soll der globalen Entwaldung – in den vergangenen 30 Jahren wurde eine Fläche entwaldet, die größer ist als die der Europäischen Union – entgegnet werden. Schließlich ist der Konsum in der EU für 10% der Entwaldung verantwortlich. Schuhhersteller und Händler sind damitgleichermaßen für die Einhaltung der EUDR verantwortlich, wenn sie relevante Produkte vertreiben oder importieren. Sie müssen insbesondere eine Sorgfaltserklärung abgeben, in welcher sie die Geodaten der relevanten Rohstoffe aller eingeführten Produkte hinterlegen. Für KMUs gibt es einige überschaubare Erleichterung. Letztlich gelte, so fasste es Kapoor zusammen: „Auch der kleine Händler muss am Ende angeben können, wo der Baum gewachsen ist, aus dem etwa ein Holzschuhspanner stammt.“ Ein Hersteller von Leder muss nach Ablauf der Übergangszeit beispielsweise angeben, auf welchen Grundstücken die Kuh von der Geburt bis zur Schlachtung gelebt hat. Es muss dazu nachgewiesen sein, woher das Futtermittel stammt, solange es für die Verordnung relevante Erzeugnisse wie Soja enthält. Die Unternehmen müssen dafür ihre Lieferkette vollständig durchleuchten und von jedem Zulieferer Belege für die Geodaten bekommen, die Plausibilität und die Entwaldungssituation an dem angegebenen Ort bewerten und all diese Informationen in der Sorgfaltserklärung angeben. Und das für jedes Produkt, führte Kapoor aus: „Wenn ich eine Charge Schuhspanner kaufe und das Holz wurde von fünf verschiedenen Lieferanten mit jeweils fünf verschiedenen Grundstücken gekauft, dann muss ich auch 25 Geodaten angeben.“ Die Kontrolle ist nachgelagert, die Angaben werden von den Behörden künftig gegebenenfalls auch unter Heranziehung von Künstlicher Intelligenz geprüft. Und es drohen harte Strafen: 4% des globalen Netto-Umsatzes eines Unternehmens können als Bußgeld verhängt werden, dazu kann der Produktrückruf gefordert werden. „Die Sanktionen sind beträchtlich. Die Non-Compliance ist keine Option“, machte Kapoor deutlich. Ist die Branche vorbereitet? Viele große Player hätten sich bereits während des Gesetzgebungsprozesses damit beschäftigt, was sie tun müssen, um die kommende Verordnung einzuhalten.
Viele kleine Unternehmen hätten sich noch nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, dass auch sie handeln müssen, so der Eindruck des Rechtsanwalts. Für die Besucher ist Kapoor verschiedene Szenarien durchgegangen, in welchen Konstellationen welcher Teil der Lieferkette welche Pflichten hat: wenn ein Schuhspanner vom chinesischen Lieferanten bezogen wird, der das Holz vom Holzhändler kauft, der wiederum vom Holzbetrieb stammt. Kapoor zeigte anschaulich wie lang die Lieferkette ist, über die die Informationen getragen werden müssen. Das Holz eines chinesischen Holzbetriebs geht zum Holzhändler, der es an den Schuhspannerhersteller gibt, von dem ein europäischer Importeur das Endprodukt bezieht. Das geht dann über Vertriebskanäle zum Einzelhändler. Und jeder hat die Pflicht, die Entwaldungsfreiheit nachzuhalten. Nach wie vor herrsche viel Unsicherheit, wer wann betroffen ist und was getan werden muss, wenn sich ein Teil der Lieferkette weigert, die benötigten Informationen zu liefern. Sicher werden die Fragen in naher Zukunft eher mehr und nicht weniger. Deswegen berät Kapoor die Cads-Mitglieder im Rahmen eines zweimal im Monat stattfindenden Jour Fixe der Kanzlei Noerr.