Das Europäische Gericht hat entschieden: Zalando muss die strengsten Pflichten des EU-Digital Services Act (DSA) erfüllen. Der Online-Händler hatte zuvor gegen die Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ geklagt und argumentiert, man sei im Kern Einzelhändler – doch das Gericht sieht das anders.
Konkret geht es um die DSA-Vorgaben für Plattformen mit mehr als 45 Mio. Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der EU. Diese Plattformen müssen besonders hohe Standards bei Transparenz, Nutzerrechten und dem Vorgehen gegen illegale Inhalte einhalten. Zalando gehört laut EU-Kommission zu diesem Kreis – ebenso wie Google, Facebook oder Amazon.
Zalando hatte sich gegen diese Einordnung gewehrt. Der Konzern verwies darauf, dass das eigene Geschäftsmodell überwiegend auf dem Einzelhandel basiere. Das Plattformgeschäft mit Drittanbietern sei lediglich ein „kuratiertes Sortiment von sorgfältig ausgewählten Partnern“. Zudem liege die Zahl der Nutzer, die mit Drittanbieter-Inhalten in Kontakt kämen, nach eigenen Angaben unter der DSA-Schwelle.
Das Europäische Gericht folgte dieser Argumentation nicht. In seinem Urteil heißt es, Zalando sei eine Online-Plattform im Sinne des DSA, sobald Dritthändler über die Seite Produkte verkaufen. Da das Unternehmen nicht nachweisen konnte, wie viele der insgesamt 83 Mio. Nutzer tatsächlich Inhalte von Drittanbietern sehen, durfte die EU-Kommission davon ausgehen, dass alle Nutzer diesen Informationen potenziell ausgesetzt sind.
Ein zentrales Signal des Urteils: Auch große Online-Marktplätze – nicht nur Social-Media-Plattformen – müssen umfassend reguliert werden, weil über sie rechtswidrige oder gefährliche Produkte verbreitet werden könnten. Zalando muss sich damit auf strengere Vorgaben einstellen – etwa bei der Offenlegung von Algorithmen oder beim Schutz von Verbraucherrechten.