Keine Blätter und Bäume mehr: Ab dem 15. April wird es neben auf Zalando angebotenen Produkten keine eventuell irreführenden Nachhaltigkeitskennzeichnungen mehr geben. Dazu hat sich das Unternehmen nach einem Dialog mit der EU-Kommission verpflichtet. Stattdessen wird Zalando „klare Informationen über die Umweltvorteile von Produkten, etwa über den Prozentsatz der verwendeten recycelten Materialien, bereitstellen“, erklärt die EU-Kommission.
Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen ihren Konsum umweltfreundlicher gestalten. Es ist wichtig für sie, über zuverlässige Informationen zu verfügen, damit sie anhand dieser Informationen handeln und wirklich nachhaltige Konsumentscheidungen treffen können. Wir müssen auch Unternehmen in die Schranken weisen, die versuchen könnten, aus den guten Absichten der Verbraucherinnen und Verbraucher Profit zu schlagen. Ich freue mich, dass ein Marktführer wie Zalando diese Praktiken nun aufgegeben und beschlossen hat, den Verbrauchern klare und konkrete Informationen bereitzustellen.“
Konkret verpflichtet sich Zalando laut EU-Kommission dazu, das ursprünglich verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen von allen Webseiten zu entfernen. Auch alle irreführenden Umweltsymbole neben Produkten wie z.B. Blätter oder Bäume sollen entfernt werden. Der Begriff „Nachhaltigkeit“, soll nicht mehr verwendet und auch aus dem Filter gelöscht werden. Darüber hinaus soll das Unternehmen auf der Seite zu den Produktdetails „klare und konkrete Angaben zu Umweltvorteilen und/oder ethischen Pluspunkten des Produkts“ machen. Die Unterseite von Zalando mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit soll durch die Einführung von zwei neuen Webseiten überarbeitet werden. Eine bietet dabei weitere Informationen über die Produktstandards und die andere Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Ansätze und Strategien von Zalando. Und schließlich verpflichtet sich das Unternehmen, sicherzustellen, „dass seine Umweltaussagen auf Aspekten beruhen, die für die Umwelt von Bedeutung sind“, so die EU-Kommission.
Das Unternehmen wird einen Bericht über die Umsetzung der Verpflichtungen vorlegen. Auf dessen Grundlage wird das Netz für die Zusammenarbeit für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) bewerten, ob die Verpflichtungen ausreichend umgesetzt wurden. Ist das nicht der Fall, könnte dem Unternehmen auch eine Geldstrafe drohen.