Das Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) kann seine angekündigten Sonntagsöffnungen in den Sommerferien wie geplant durchführen. Mehrere einstweilige Verfügungen, mit denen zusätzliche Öffnungen verhindert werden sollten, wurden sowohl vom Landgericht Zweibrücken als auch vom Oberlandesgericht Zweibrücken abgewiesen.
„Wir begrüßen die Entscheidungen der Gerichte. Sie erlauben es uns, die umfangreichen Vorbereitungen für die anstehenden Sonntagsöffnungen im Sinne unserer Markenpartner und Gäste wie geplant fortzuführen“, sagt Center Director Uli Nölkensmeier.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein langjähriger Rechtsstreit: Das Modehaus Jost aus Grünstadt hatte gegen den Betty Barclay Shop im Outlet geklagt, um eine Sonntagsöffnung zu unterbinden. Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) hatte sich in der Auseinandersetzung für den Einzelhandel eingesetzt und auf eine Wettbewerbsverzerrung zulasten des Mode- und Schuhhandels im Umkreis des Outlets hingewiesen.
Unabhängig von den Verfahren betont das Center sein Interesse am Dialog und einer langfristigen Standortentwicklung. „Wir wünschen uns, dass der Blick künftig weniger auf rechtlichen Auseinandersetzungen und stärker auf den großartigen Chancen für unsere Region liegt“, so Nölkensmeier. Kritik äußert er dabei auch am Branchenverband: „Wir bedauern es, dass durch den BTE immer wieder Versuche unternommen wurden, den aktuellen, durch die Landesregierung erlassenen Bonus für die Kunden in Gestalt der Sonntagsöffnungen in den Schulferien, insbesondere für unsere internationalen und überregionalen Ferienbesucher und -reisende, zu beseitigen.“
Das Outlet sieht sich durch die jüngsten Entscheidungen in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Die entsprechende Landesverordnung sei weiterhin gültig und nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt worden. „Entgegen der Ansicht des BTE ist die Verordnung nicht endgültig vom Tisch“, betont Nölkensmeier.
Zugleich verweist das Unternehmen auf die wirtschaftliche Bedeutung des Standorts. Rund 1.300 Arbeitsplätze seien direkt vom Outlet abhängig, zudem profitiere die Region vom nationalen und internationalen Tourismus. Die im Zuge der Verfahren entstandenen Kosten – laut BTE bereits im sechsstelligen Bereich – hätten aus Sicht des Betreibers sinnvoller in die Stärkung des Handels investiert werden können.