In Zweibrücken ist es zu einer Entscheidung gekommen: Im Februar kündigte das Fashion Outlet Zweibrücken an, einen Antrag auf Zulassung einer „Zielabweichung“ zu stellen. Dieser beinhaltet eine Erweiterung der Verkaufsfläche von 21.000 qm auf 29.500 qm. Der Antrag ging bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) des Landes Rheinland-Pfalz ein und wurde nun bearbeitet.
Genauer Hintergrund der Zielabweichung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zweibrücken zur Darstellung einer Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ in Verbindung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans. „Die SGD Süd hat nach Prüfung im August 2023 die Zielabweichung vom raumordnerischen Ziel “städtebauliches Integrationsgebot” des Landesentwicklungsprogramms mit Nebenbestimmungen zugelassen“, heißt es nun von der SGD Süd.
Gegen die Entscheidung wurde allerdings Widerspruch erhoben: Die Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen reichten diesen fristgerecht und begründeten ihre Positionen ausführlich. Dieser Widerspruch wurde nun von der SGD Süd zurückgewiesen. Die Behörde kam in allen drei Verfahren zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Widersprüche wegen mangelnder Widerspruchsbefugnis unzulässig sind. Somit wurde der Erweiterung der Outlet-Fläche stattgegeben.