Die Anika Schuhhandels GmbH hatte am 6. Oktober einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Im Beschluss vom 1. Dezember heißt es nun: „Nach den Feststellungen des Gerichts ist drohende Zahlungsunfähigkeit gegeben.“ Dem Antrag auf Eigenverwaltung wurde stattgegeben. Damit behalten die Geschäftsführer Jörg Ullbrich und Steffen Liebich die Kontrolle über die Unternehmensführung. Zum Sachverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Plail aus Augsburg bestellt.
Schreiben an die Lieferanten
„Unser Unternehmen konnte während des Schutzschirmverfahrens störungsfrei arbeiten“, heißt es in einem Schreiben von Anika vom 29. November an die Lieferanten, das schuhkurier vorliegt. „Jegliche Prozesse – inklusive der Warenversorgung – laufen valide.“ Alle Order-Aufträge für die Saison Frühjahr/Sommer 2018 seien bestätigt und deren finanzielle Abwicklung geklärt worden, schreiben Steffen Liebich und Jörg Ullbrich. Im Weiteren listen sie die geplanten Sanierungsmaßnahmen auf, die nun nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung umgesetzt werden können. Dazu gehören:
umfangreiche Entscheidungen im Filialnetz (Konditionsanpassungen/Mietvertragsbeendigungen)
die Prüfung und Individualentscheidungen zu allen Dienst- und Leistungsverträgen
Reorganisation der Verwaltungsprozesse
Steffen Liebich: Synergien nutzen
Gegenüber schuhkurier erklärte Steffen Liebich zudem, dass eine engere Kooperation zwischen Leiser, Schuhhof und Anika angestrebt wird. Ziel sei es, Synergien unter anderem in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und IT zu nutzen. Liebich ist seit 2015 Eigentümer der Leiser-Gruppe.