Bei einer gesetzlichen Regelung würde der Einzelhandel Plastiktüten nur noch gegen eine Gebühr an seine Kunden abgeben dürfen, diese Erlöse müssten dann wohl an irgendeine staatliche Stelle weitergeleitet werden. Der BDSE hat sich nach Abwägen aller Vor- und Nachteile nun entschieden, sich einer vom Handelsverband Deutschland (HDE) entwickelten Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduzierung des Tütenverbrauchs anzuschließen. „Mit dieser Selbstverpflichtung soll ein – womöglich deutlich umfangreicherer – Eingriff durch den Gesetzgeber verhindert werden, wie es einzelne EU-Länder kürzlich bereits beschlossen haben. In Frankreich beispielsweise ist die Abgabe von Kunststofftüten im Nichtlebensmittel-Einzelhandel künftig grundsätzlich verboten“, erläutert BDSE-Geschäftsführer Prof. Dr. Siegfried Jacobs.
Diese – mittlerweile auf Betreiben von BTE und BDSE im Interesse der Mode- und Schuhbranche etwas abgemilderte – Selbstverpflichtung sieht vor, dass die unterzeichnenden Handelsunternehmen Tragetaschen aus Kunststoff ab 1. Januar 2016 nur noch gegen eine Kostenerstattung an ihre Kunden abgeben. Bei der Verwendung der Erlöse hat jedes Handelsunternehmen freie Hand. Ausgenommen von der „Gebührenpflicht“ sind lediglich sehr dünne Tüten (sog. Knotenbeutel) sowie andere Materialen, wie die im höhergenrigen Schuh- und Modehandel häufiger verwendeten Papier-Tragetaschen.
„Der BDSE appelliert an die Unternehmen des Schuheinzelhandels, die Selbstverpflichtung einzugehen. Denn greift die Freiwilligkeit nicht, kommt der Eingriff durch den Gesetzgeber.“ Die entsprechenden Formulare sollen in Kürze bereit gestellt werden. „Jedes Unternehmen kann über den Beitritt selbstverständlich eigenständig entscheiden oder ggf. sogar individuell ausweiten – z.B. auf Papiertüten. Einige Handelsunternehmen denken auch darüber nach, das so eingenommene Geld öffentlichkeitswirksam für gute Zwecke zu spenden“, so Jacobs.