BDSE zu Plastiktüten: Schuheinzelhandel sollte jetzt aktiv werden!
Aufgrund einer EU-Richtlinie muss bekanntlich der Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten europaweit dauerhaft sinken. Zwar erfüllt Deutschland mit derzeit 71 Tüten pro Einwohner die erste Stufe dieser Vorgaben (max. 90 Tüten bis Ende 2019), politisch drohen dennoch strenge gesetzliche Vorgaben. Denn in der zweiten Stufe soll der Verbrauch an Kunststofftragetaschen bis Ende 2025 auf max. 40 Tüten pro Kopf und Jahr verringert werden. Zudem werden die Konsumenten bei diesem (Umwelt-)Thema immer sensibler. Sie erwarten zunehmend auch vom Schuheinzelhandel ein ökologisch nachvollziehbares Handeln.
16.02.2016
Petra Salewski
1 Minute
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Vor diesem Hintergrund empfiehlt das BDSE-Präsidium den Unternehmen des Schuheinzelhandels, sich zeitnah mit diesem Thema zu beschäftigen und eine passendes Lösung zu finden. Etliche Schuhgeschäfte haben z.B. bereits auf Papiertüten umgestellt. Ein anderer möglicher Weg ist die von der Einzelhandelsorganisation empfohlene Selbstverpflichtung, künftig keine Plastiktüten mehr unentgeltlich an die Kunden auszugeben.
Die Selbstverpflichtung soll einem womöglich deutlich umfangreicheren Eingriff durch den Gesetzgeber vorbeugen. Andere EU-Länder planen zum Teil sogar ein gänzliches Ausgabeverbot für Einweg-Plastiktüten.
Angesichts des öffentlichen Interesses muss sich der Schuheinzelhandel nach Überzeugung des BDSE-Präsidiums jetzt der Plastiktüten-Problematik stellen. In diesem Zusammenhang empfehle es sich, die eigene Entscheidung gegenüber den Kunden zu kommunizieren und auch die Mitarbeiter entsprechend zu informieren. Denn eines ist sicher: Es wird zu Diskussionen mit Kunden kommen. Die Mitarbeiter müssen darauf vorbereitet werden. Weitere Informationen zur Selbstverpflichtung des Einzelhandels finden sich unterwww.einzelhandel.de bzw. beim HDE, Handelsverband Deutschland, Stephan Rabl, E-Mailrabl@hde.de.