Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Christian von Stetten, dass die Regelungen über Sonntagsöffnungen gelockert werden sollten. „Der Bundestag entscheidet über die Sonntagsarbeitszeiten und die Bundesländer über die Sonntagsöffnungszeiten. In beiden Fällen bin ich für eine großzügige Ausweitung der bisherigen Regelungen“, wurde er in dem am 7. Juli veröffentlichten Artikel zitiert, in dem auch FDP-Vorsitzender Wolfgang Kubicki zu Wort kam: „Eine echte Flexibilisierung wäre dringend notwendig. Wer Läden zwangsweise geschlossen halten will, darf sich nicht über sterbende Innenstädte beschweren.“
Der BTE plädiert in der durch die beiden Politiker ausgelösten Debatte für eine unkomplizierte Genehmigungspraxis. Die Auflagen und Hürden führten laut BTE derzeit dazu, dass verkaufsoffene Sonntage gar nicht erst beantragt werden – aus Angst, dass der geforderte Anlassbezug nicht ausreicht und womöglich kurzfristig vor Gericht gekippt wird. „Im schlechtesten Fall bleiben die betroffenen Unternehmen dann nicht nur auf den dafür aufgewendeten Organisations- und Arbeitskosten sitzen, sondern müssen sogar noch die nicht geleisteten Arbeitsstunden der eingeplanten Verkaufskräfte bezahlen, das ist ein Unding“, klagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Der BTE fordert die Abschaffung des Anlassbezugs. Der Handel brauche stattdessen klare und praktikable Rahmenbedingungen, um seinen Kunden ein verlässliches sonntägliches Einkaufserlebnis bieten zu können. „Das ist auch der Wunsch der meisten Mitarbeitenden, um im weiter zunehmenden Wettbewerb mit dem rund um die Uhr verfügbaren Onlinehandel ihren Arbeitsplatz zu sichern“, berichtet Pangels.
Bezüglich der Zahl verkaufsoffener Sonntage plädiert der BTE für Flexibilität, da die Wünsche im Handel in diesem Punkt oft weit auseinandergingen. Bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr seien in den meisten Städten wirtschaftlich sinnvoll und für die Mitarbeitenden tragbar. „Für attraktive Standorte kann ich mir aber auch zehn bis zwölf Sonntage vorstellen“, konstatiert Pangels. „Die Sonderregelung für Bäder und Touristenzentren zeigt ja, dass in Deutschland sogar noch weit großzügigere Sonntagsöffnungen funktionieren können – und zwar für Kunden, Mitarbeitende und den Handel gleichermaßen.“
Einfache Bedingungen für Sonntagsöffnungen hält Pangels auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für geboten. Die Sonderregelung zugunsten des Zweibrücken Fashion Outlet wurde vom Bundesgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt, zuletzt wiesen das Landgericht Zweibrücken und das Oberlandesgericht Zweibrücken Eilanträge gegen die Öffnungen jedoch zurück. „Die Politik sollte nun endlich die unsägliche Bürokratie rund um die Sonntagsöffnung abschaffen, für Wettbewerbsgleichheit sorgen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung der Innenstädte leisten“, fordert Pangels.