Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch auf europäischer Ebene gibt es laut BTE Verhandlungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
Die Textil- und Modebranche stehe dabei besonders unter Beobachtung. Denn gerade deren globale Lieferketten seien komplex und nicht selten mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Sie zu identifizieren und zu minimieren, stelle Unternehmen oftmals vor besondere Herausforderungen.
Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Bewältigen der anstehenden Aufgaben zu geben, veranstaltet der BTE am 20. April 2023 von 10 bis 12 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, informiert dabei über die regulatorischen Anforderungen der unternehmerischen Sorgfalt und über Strategien zur Umsetzung von Sorgfaltsprozessen in der Praxis. Darüber hinaus erläutert er, welche Instrumente und Tools helfen können, um Sorgfaltsprozesse im Kerngeschäft zu verankern.
Der Vortrag wird ergänzt durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter. Er berichtet, wie das Thema im Unternehmen behandelt wird.
Die Teilnahme ist für alle Interessenten kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen auf der BTE-Website, Rubrik: BTE-Veranstaltungen.