Der BTE macht darauf aufmerksam, dass die EUDR Stand jetzt zum Anfang des Jahres 2025 in Kraft tritt. Zwar werde eine Verschiebung um ein Jahr diskutiert, jedoch hätten der EU-Ministerrat und das Parlament dem noch nicht zugestimmt. Der Handelsverband macht daher darauf aufmerksam, von einem Start zum Anfang des kommenden Jahres auszugehen. Die EUDR betrifft Unternehmen – inklusive Händler –, die Teil einer Lieferkette sind, in der Ressourcen genutzt werden, die zur Entwaldung beitragen könnten.
Der BTE sieht es als problematisch an, dass es trotz knapper Fristen noch viele Unklarheiten gebe. Zum Beispiel sei noch nicht sicher, ob Verpackungsmittel, Büroausstattung oder Kleiderbügel auch in den Anwendungsbereich der EUDR fallen. Es gebe seit dem 2. Oktober zusätzliche Leitlinien in englischer Sprache, eine offizielle deutsche Übersetzung wird noch veröffentlicht.
Der BTE fordert zur Entlastung der Unternehmen neben der Verschiebung um zwölf Monate, dass die zuständige nationale Behörde die Verordnung praxisnah umsetzt. Der BTE fordert zudem die Schaffung einer neuen Produktkategorie, bei denen Produkte einem Nullrisiko unterliegen. Außerdem soll die Sorgfaltspflicht auf den Erst-Inverkehrbringer übertragen werden. Damit würden die Dokumentations- und Nachweispflichten für alle weiteren Stufen der Lieferkette wegfallen. Zuletzt solle es die Möglichkeit für Safe-Harbour-Lösungen geben, wenn zum Beispiel Branchenlösungen den Nachweis über Zertifizierungen erbringen können.