Als Entlastung bewertet der Verband insbesondere, dass die ursprünglich vorgesehenen Stichprobenprüfungen entfallen. Gerade der stationäre Einzelhandel sei in der Pandemie stark belastet worden; Umsatzeinbrüche und verändertes Konsumverhalten wirkten laut Verband bis heute nach. Entsprechend drängt der Handelsverband auf eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Rückerstattung.
Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, sieht mit dem Gesetz zwar „Klarheit“ geschaffen, kritisiert aber, dass die Rückerstattung nicht automatisch erfolgen kann. Betroffene Betriebe müssten die Erstattung stattdessen in einem Online-Verfahren beantragen. Als Begründung wird in der Mitteilung die L-Bank genannt, die von nicht ausreichend vorliegenden Daten für ein weitgehend automatisiertes Verfahren ausgehe. Der Verband hält dagegen, dass bei den meisten Unternehmen relevante Informationen aus den ursprünglichen Anträgen sowie aus Rückmeldungen und bereits erfolgten Rückzahlungen vorhanden sein dürften, und fordert zumindest weitgehend vorbefüllte Anträge.
Der Handelsverband verlangt, dass das Verfahren nun umgehend startet und „so schnell wie nur möglich“ umgesetzt wird. Nach einer langen Phase der Unsicherheit müsse eine zügige, praktikable Rückerstattung im Mittelpunkt stehen, da viele Betriebe die Entlastung dringend benötigten. „Es darf nicht sein, dass die Betriebe erneut mit umfangreicher Bürokratie belastet werden“, so Hagmann.