Für den Dezember hatte der Bund bereits Unterstützungen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt. Auch für private Haushalte werden der Abschlag für die Gasversorgung übernommen. Mit dieser Einmalzahlung, die auch Fernwärmekunden zugutekommt, sollte die Zeit bis zur Gaspreisbremse überbrückt werden.
Nun kündigte die Bundesregierung den nächsten großen Schritt an. Damit würde man sich an den Empfehlungen der „ExpertInnen Kommission Gas und Wärme“ orientieren. Preisbremsen für Gas und Strom sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen 2023 entlasten. Hierfür wird eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen angeboten. Erst ab einem gewissen Verbrauch wird der Preis wieder an den Marktpreis angepasst. Damit sollen Verbraucher weiterhin zum Energiesparen motiviert werden.
Konkret bedeutet das: private Haushalte, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sollen im mit gedeckelten Preisen von 12 Cent pro Kilowattstunde ins neue Jahr starten. Ab März 2023 bis April 2024 soll die Gaspreisbremse gelten, mit rückwirkender Geltung zum 1. Februar. Doch auch der Industrie soll mit einer Deckelung auf 7 Cent dabei geholfen werden, Produktion und Beschäftigungen aufrecht erhalten zu können. Hier gilt die Unterstützung bereits ab Januar 2023.
Eine allgemeine Strompreisbremse ist ebenfalls für Januar 2023 geplant. Bei 40 Cent pro Kilowattstunde werden die Strompreise für Privatverbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen gedeckelt. Das gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80% des Vorjahresverbrauch. Für Industriekunden wird bei 13 Cent von 70% des ehemaligen Verbrauchs gebremst.