Der Equal Pay Day markiere den Tag, bis zu dem Frauen in Deutschland arbeiten müssen, um durchschnittlich den Jahreslohn zu erreichen, den Männer bis zum 31. Dezember des Vorjahres verdient haben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) betont, dass das Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland schon heute eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts bei der Vergütung verbiete. Die auf der Grundlage dieses Gesetzes vor Jahren eingerichtete staatliche Antidiskriminierungsstelle liste in ihrem Tätigkeitsbericht bis heute keinen einzigen Fall auf, in dem eine geschlechtsbedingte Ungleichbehandlung bei der Vergütung festgestellt worden sei.
„Bei Gehaltsverhandlungen spielen unterschiedlichste Aspekte eine Rolle“, so HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. Insbesondere in Regionen und Branchen mit Fachkräftemangel gehe es nicht nur um vorhandene betriebliche oder tarifliche Entgeltsysteme, sondern auch um die aktuelle Arbeitsmarktsituation und das Verhandlungsgeschick sowie die Verhandlungsziele von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wer sich zum günstigen Zeitpunkt – vielleicht sogar als einziger Bewerber – auf einen freien Arbeitsplatz bewerbe, könne in der freien Wirtschaft unabhängig vom Geschlecht mit etwas Verhandlungsgeschick ein höheres Gehalt erreichen. „Die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss erhalten bleiben. Übertriebene Gleichmacherei beschädigt die Fundamente unserer freien Marktwirtschaft“, so Jöris weiter.