Die Pläne der EU-Kommission verfolgen das Ziel, einen effizienten Binnenmarkt zu schaffen, so dass die Europäer im Zeitalter des Internets auch mit Amerikanern und Chinesen mithalten können. Entsprechend hat Brüssel ein umfangreiches Gesetzesprogramm angekündigt, mit dem in den kommenden zwei Jahren umstrittene Themen wie das digitale Urheberrecht, grenzüberschreitende Onlinedienste und die Zugänglichkeit von Produkten oder Medieninhalte über Ländergenzen hinweg (Geoblocking) regeln will.
Die EU-Strategie zum digitalen Binnenmarkt umfasst insgesamt 16 Vorhaben.
HDE fordert eine schnellstmögliche Umsetzung
„Die Handelsunternehmen brauchen auch im Internet einen funktionierenden Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union. Für Online-Händler und ihre Kunden haben staatliche Grenzen in der Praxis kaum mehr Bedeutung“, so die Leiterin des HDE-Büros in Brüssel, Astrid Krone-Hagenah. Deshalb sei es richtig, Unternehmen und Verbrauchern den grenzüberschreitenden Warenverkehr weiter zu erleichtern.
Positiv bewertet der HDE daher die geplante Einführung des „Recht des Händlers“ im Online-Handel. Liefert ein Unternehmen seine Produkte in alle EU-Mitgliedstaaten, müsste es sich demnach nicht mehr mit 28 verschiedenen Verbraucherschutzregelungen auseinandersetzen, sondern nur noch mit einem – nämlich dem seines eigenen Heimatlandes. „Insgesamt muss die EU-Kommission im Bereich Verbraucherschutz aber gewährleisten, dass eine vernünftige Balance zwischen Unternehmens- und Verbraucherinteressen erhalten bleibt“, so Krone-Hagenah weiter. Kritisch zu sehen sei das vorgeschlagene weitgehende Verbot von Geoblocking. Hierbei gelte es die Vertragsfreiheit der Online-Händler nicht aus den Augen zu verlieren. Die Unternehmen müssten auch in Zukunft frei entscheiden können, in welchen Ländern sie den Kunden im Internet welche Waren zu welchen Konditionen anbieten. „Die Ziele der EU-Digitalstrategie sind richtig. Jetzt geht es aber um eine schnellstmögliche Umsetzung der Ideen in die Praxis. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit“, so Krone-Hagenah weiter.