Mitte Juli verkündete die Finanzaufsicht Bafin, eine Geldstrafe an das Modeunternehmen Gerry Weber International AG zu verhängen. Insgesamt soll sich das Bußgeld auf einen Wert von 112.000 Euro belaufen. Laut Bafin hatte das strauchelnde Modeunternehmen gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Hierbei handelt es sich um ein Informationspflichtgesetz, das das Unternehmen dazu verpflichtet, Zeitpunkt und Ort der Veröffentlichung von Finanzberichten transparent der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Dabei darf die Hinweisbekanntmachung spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres und vor der erstmaligen Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts erfolgen. Die Geldstrafe, die bei Verletzung der Pflicht erfolgen kann, beläuft sich auf maximal zehn Mio. Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens.
Im April startete der Gerry Weber-Konzern ein Sanierungsprozess nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (Starug). Die Retail-Sparte des Unternehmens, Gerry Weber Retail GmbH, befindet sich dabei seit Juni im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Für Deutschland gab Gerry Weber an, das Retailgeschäft stark runterzufahren, während in Österreich das gesamte Retailgeschäft eingestampft wird. Man möchte sich zukünftig verstärkt auf den Wholesalebereich fokussieren, heißt es vom Unternehmen.