Geschäftsbetrieb läuft weiter
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz von der Kanzlei White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter wird im Auftrag des Gerichts die Geschäftsführung im Rahmen des Sanierungsverfahrens beaufsichtigen und dieses konstruktiv im Interesse der Gläubiger begleiten. Ziel ist es, die gerichtlichen Sanierungsverfahren von Görtz jeweils zügig mit einem Sanierungsplan abzuschließen. Die Geschäftsführung wird in den kommenden drei Monaten den Plan erarbeiten und dem Gericht vorlegen. Wenn die Gläubiger diesem Plan zustimmen und das Gericht ihn bestätigt, wird der Erhalt und die nachhaltige Fortführung von Görtz gesichert.
Der Geschäftsbetrieb in den Filialen, der Zentrale in Hamburg und den beiden Zentrallagern läuft laut dem Unternehmen uneingeschränkt weiter. Alle Stores haben geöffnet. Die Löhne und Gehälter der ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Monate September, Oktober und November 2022 durch die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Ab Dezember 2022 will Görtz die Löhne und Gehälter wieder aus eigenen Mitteln zahlen. „Görtz ist eine starke und bekannte Marke, die weiterhin viel Potential in sich trägt. Als Omnichannelhändler sind wir überzeugt, dass wir nach der Sanierung eine erfolgreiche Zukunft erwarten können und ein nachhaltiges Wachstum erzielen werden“, sagt Frank Revermann, CEO von Görtz.