Der Handelsverband Deutschland äußert sich grundsätzlich positiv gegenüber der Einführung von elektronischen Rechnungen. Ab 2025 sollen diese verpflichtend für alle Unternehmen gelten. Damit werde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Wachstumschancengesetz und Digitalisierung getan. Doch bereits beim Datum sieht der HDE Verbesserungsbedarf.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagt dazu: „Aus unserer Sicht kann die verpflichtende elektronische Rechnung erst eingeführt werden, wenn die angekündigte staatliche Plattform zur Übermittlung elektronischer Rechnungen arbeitsfähig oder zumindest ein staatliches Tool zur Sichtbarmachung des Datensatzes verfügbar ist. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind aber noch keine Pläne bekannt.“
Probleme mit etablierten Standards
Diese staatliche Plattform bietet auch an anderen Ecken Grund für Kritik. Denn diese sei laut HDE vor allem für mittelständische Einzelhändler wichtig, während größere Unternehmen bereits aufwendige IT-Infrastrukturen besäßen. Diese würden sich meist an EDIFACT-Standards halten, die vom United Nations Centre for Trace Facilitation and Electronic Business (UN-CEFACT) entwickelt wurden. Nun würde mit dem neuen Gesetzesentwurf dieser Standard von der europäischen Norm überschrieben. Dies hätte weitreichende finanzielle und aufwändige Folgen. Laut HDE haben die betroffenen Unternehmen des Einzelhandels für diese Entscheidung kein Verständnis.
Aus diesem Grund setzt sich der HDE dafür ein, die UN-Standards im deutschen Gesetz zuzulassen. „Das Wachstumschancengesetz darf bei den technischen Vorgaben für die elektronische Rechnung keinen nationalen Sonderweg vorsehen, sondern sollte sich bereits jetzt an die EU-Richtlinie halten. Alles andere sorgt für unnötige Unsicherheiten und Komplikationen“, so Genth weiter.