Nach dem Handelsexperten des Handelsverband Deutschland (HDE) Ulrich Binnebößel müsse die Gestaltung von sicheren Authentifizierungsmethoden zu einer Regulierung mit Augenmaß geschehen. Zwar schreibe die neue Zahlungsdiensterichtlinie die Anwendung einer sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung vor, nach der 2 von drei Merkmalen aus den Bereichen Wissen, Besitz oder Biometrie zur Auslösung einer Zahlung erforderlich seien. Allerdings gebe es Optionen, die zu nutzen seien.
„Abgesehen von der Frage, ob die starke Authentifizierung dem Kunden überhaupt eine zusätzliche Sicherheit bringt, die er nicht auf andere Art wie z.B. durch Haftungsfreistellungen erhalten kann, ermöglicht die neue Richtlinie auch die Anwendung von Ausnahmebereichen. Hiervon sollte die europäischen Bankenaufsicht EBA ausführlich Gebrauch machen, um den unbaren Wareneinkauf nicht unnötig komplex zu machen.“
Binnebößel führte ferner aus, dass das Risiko des Verbrauchers für nicht autorisierte Zahlungen künftig ohnehin auf 50 Euro begrenzt würde. Eine zusätzliche Sicherung der Zahlungen müsse daher in diesem Hinblick hinterfragt werden. Zumindest solle aber die unbare Zahlung im stationären Handel weiterhin von den Anforderungen einer starken Authentisierung ausgenommen werden.
„Wenn wirklich das politische Ziel besteht, Bargeldzahlungen auf lange Sicht verzichtbar zu machen, sollte man zunächst akzeptable Rahmenbedingungen schaffen, damit sich effiziente und praktikable unbare Zahlungsarten entwickeln können. Nur dann haben mobile Zahlungen eine Aussicht auf Markterfolg, wenn sie sich am Bargeld messen lassen können und vom Kunden als ebenso einfach erlebt werden“, so Binnebößel.