„Es ist gut und sinnvoll, dass Filialbetriebe nicht an jedem einzelnen Standort zur systematischen Erfassung ihres Energieverbrauchs verpflichtet werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach dem heutigen Beschluss des Bundestages sei es nun ausreichend, wenn lediglich wenige Musterfilialen auditiert werden. Diese vom HDE in einer Expertenanhörung vorgeschlagene Regelung erspare einem Filialisten mit 1.000 Standorten rund fünf Millionen Euro. Im Schnitt können damit die Auditierungskosten um 50% gesenkt werden. Positiv sieht der HDE auch, dass den Unternehmen nun ein flexiblerer Zeitrahmen zur Umsetzung der Messung aller Stromflüsse vorgegeben werde.
Der Bundestagsbeschluss sieht zudem die Prüfung einer Vereinfachung für verbundene Unternehmen vor. Es sei unsinnig, dass über diese Regelung beispielsweise ein Zwei-Mann-Reisebüro in die Auditierungspflicht mit einbezogen werde, so Genth. Hier seien dann die Auditierungskosten oftmals höher, als die Stromkosten insgesamt.
„Das über die überarbeitete Regelung eingesparte Geld von bis zu 40 Millionen Euro pro Unternehmen kann nun sinnvoll in die Einsparung von Strom und Wärme investiert werden.“ Schon heute setze der Handel auf Energieeffizienz. Das belegt eine aktuelle Untersuchung des EHI Retail Institutes. Demnach hat die Branche durch entsprechende Maßnahmen im Jahr 2014 Kosteneinsparungen von 6,4 Prozent erreicht.
Der Bundesrat wird am 6. März über das Gesetz entscheiden.