Der Entwurf enthalte Informationspflichten, welche die Unternehmen unnötig belasteten und den Freiwilligkeitsgrundsatz der Richtlinie unterhöhlten. „Die für die Unternehmen vorgesehene Verpflichtung, die Verbraucher vorab darüber zu informieren, falls sie sich im Falle des Falles nicht an Schlichtungsverfahren beteiligen werden, geht über die europäischen Vorgaben hinaus“, stellt Peter Schröder, Rechtsexperte beim HDE, fest. Es sei nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Unternehmen mit diesen Informationspflichten zur Beteiligung an alternativen Streitbeilegungsverfahren drängen wolle. „Damit werden die europäischen Vorgaben, die den Unternehmen eine Beteiligung freistellen, konterkariert und die Akzeptanz der vorgesehen Instrumente in der Wirtschaft untergraben“, so Schröder.
Positiv bewertet der HDE die Tatsache, dass auf die verbindliche Einrichtung branchenspezifischer Schlichtungsstellen im Gesetzentwurf verzichtet wird. Begrüßt werden auch die Nachbesserungen an den Regelungen zur Arbeit der Schlichtungsstellen. Schröder erläutert: „Die Bundesregierung stellt mit dem Regierungsentwurf nun sicher, dass für Wirtschafts- und Verbraucherverbände die gleichen Rechte und Pflichten gelten.“ Damit werde die Forderung des HDE umgesetzt, die bisher geplante Diskriminierung der Wirtschaftsverbände zu beseitigen.