Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung können die Geschäftsführer von Leiser und Schuhhof Steffen Liebich und Frank Pohl in Abstimmung mit den vom Gericht bestellten Sachverwaltern die Insolvenzmasse der Schuhhandelsunternehmen verwalten und über sie verfügen.
In einem Schreiben an die Geschäftspartner vom 26. Mai, das schuhkurier vorliegt, heißt es, die durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführte Verfahrensform diene dazu, in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan vorzubereiten. Ziel sei die Restrukturierung der Gesellschaft auf Basis dieses Plans.
Die Geschäftsführung der Leiser-Gruppe hatte sich im März entschieden, alle Gesellschaften der Gruppe im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens zu sanieren. Den dementsprechenden Anträgen hatte das Amtsgericht Augsburg am 24. März stattgegeben.
Im Sanierungs- und Restrukturierungsprozess werde die Gruppe die Grundlage für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Leiser und Schuhhof legen, insbesondere in Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung und Flächenoptimierung, hieß es damals zu Begründung.
Wie der Schuhfilialist im Schreiben an die Geschäftspartner weiter mitteilt, seien alle seit dem 24. März erteilten Bestellungen der Leiser GmbH und der Schuhhof GmbH durch diese in voller Höhe zu erfüllen. Die Gesellschaften seien durch geprüfte Liquiditätsplanungen und Kreditvereinbarungen abgesichert, so dass alle Warenlieferungen und disponierten Dienstleistungen, die seit dem 24. März beauftragt worden sind, „störungsfrei“ bezahlt werden können.
Die umgehende Beendigung von unwirtschaftlichen Verträgen, insbesondere Filialmietverträgen, ist mit Hilfe von Sonderkündigungsfristen im Rahmen des eröffneten Verfahrens möglich.
Man habe, heißt es weiter in der Mitteilung, den Zeitplan seit Ende März 2017 wochengenau eingehalten. Die Beendigung des Verfahrens ist bis zum 31. Dezember 2017 geplant.