„Der Einzelhandel muss sich im Online-Handel zunehmend auch auf dem europäischen oder sogar globalen Markt behaupten.“ Die Politik müsse deshalb weiter am einheitlichen europäischen Binnenmarkt arbeiten. Die Händler könnten ihre Chancen im internationalen Wettbewerb nur nutzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern einen fairen Wettbewerb im grenzüberschreitenden Handel ermöglichten. Groß seien die Unterschiede beispielsweise noch im Bereich Verbraucherschutz. Hier müssten die Regelungen angeglichen werden.
Gleichzeitig warnte der HDE-Präsident davor, die unternehmerischen Freiheiten der Online-Händler zu stark einzuschränken: „Die Preissetzungshoheit und die Entscheidung in welche Länder verkauft und geliefert wird, liegt beim Händler. Die Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, in alle EU-Staaten zu liefern, oder in ganz Europa den gleichen Web-Auftritt zu haben.“ Deshalb sei bei dem derzeit in Brüssel diskutierten Verbot des sogenannten Geoblockings Augenmaß gefragt. Ansonsten würden vor allem kleine und mittlere Unternehmen überfordert.
Wie wichtig ein einheitlicher grenzüberschreitender Datenschutz ist, zeigt auch die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Safe-Harbour-Abkommen.