Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt, das die Entsorgung von Altkleidern neu regeln soll. Künftig sollen Hersteller die finanzielle Verantwortung für Sammlung und Verwertung übernehmen. Ziel ist es, die wachsenden Probleme durch Fast Fashion in den Griff zu bekommen – ein Thema, das auch für die Schuhbranche zunehmend relevant wird.
„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Second Hand wiederverwendet oder recycelt werden. Die Altkleidersammlung hat in Deutschland über Jahrzehnte gut funktioniert, steht aber zunehmend unter Druck. Ich will mit einem neuen Textilgesetz für Entlastung sorgen. Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen. Das muss auch für die vielen Billigimporte aus China gelten. Dabei gilt: Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen. Mit der Herstellerverantwortung helfen wir auch karitativen Akteuren wie der Deutschen Kleiderstiftung, die Kleiderspenden aus ganz Deutschland verwertet und an jene weitergibt, die sie dringend brauchen. Klar ist für mich: Kommunen und karitative Einrichtungen sollen weiterhin zentrale Akteure bei der Entsorgung von Alttextilien sein, damit sie ihre gesellschaftliche Rolle auch weiter wahrnehmen können“, so Schneider.
Das geplante Gesetz umfasst neben Bekleidung auch Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe. Die Organisation der Sammlung und Verwertung soll über entsprechende Systeme im Auftrag der Hersteller erfolgen, während bestehende Strukturen – etwa kommunale und karitative Sammelsysteme – erhalten bleiben sollen. Gleichzeitig definiert das Eckpunktepapier konkrete Zielvorgaben für Sammlung und Recycling.
Die Branche ist nun aufgefordert, Stellung zu den Plänen zu nehmen. Das Gesetz ist Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie und muss bis Juni 2027 in Kraft treten.
Flankierend sind weitere Maßnahmen geplant: So gilt ab Juli 2026 ein EU-weites Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Kleidung und Schuhe. Zudem arbeitet das Ministerium an strengeren Ökodesign-Vorgaben, um die Qualität von Textilien zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Für die Schuhindustrie bedeutet dies perspektivisch steigende Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Produktentwicklung bis zur Entsorgung.