Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 gelten europaweit einheitliche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Kurz vor dem Stichtag hat die Europäische Kommission eine Neufassung eines FAQs veröffentlicht, unter anderem mit neuen Rechtsauslegungen bei der Kennzeichnung von Lagerware und der Rückverfolgbarkeit auf Chargen. Der Bundesverband der Schuh-und Lederwarenindustrie (HDS/L) bewertet diese kurzfristige Klarstellung als zu knapp, um sie in der verbleibenden Zeit umsetzen zu können. Der HDS/L fordert daher, dass die zuständigen Behörden in den ersten Monaten nach Anwendungsbeginn auf Sanktionen verzichten und Unternehmen stattdessen Gelegenheit zur Nachbesserung geben, statt unmittelbar Verbote oder Rückrufe auszusprechen. Zuvor forderte bereits der E-Commerce-Verband BEVH ein Moratorium der neuen Regeln.
„Es ist entscheidend, dass neue gesetzliche Anforderungen praxistauglich umgesetzt werden können und Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung erhalten. Zusätzliche Bürokratie und immer komplexere Berichtspflichten binden Ressourcen, die besser in Innovationen und nachhaltige Produktentwicklung investiert würden“, erklärt HDS/L-Hauptgeschäftsführer Torben Schütz.
Der HDS/L erklärt, das Ziel der Ressourcenschonung und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft zu begrüßen. Gleichzeitig sieht der Verband die neuen Regelungen vor dem Hintergrund des EU-Green Deal kritisch. Insbesondere mittelständische Unternehmen stünden vor erheblichen Herausforderungen, da die Vorgaben mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand und steigenden Kosten verbunden seien.
Für die Schuh- und Lederwarenindustrie ergeben sich durch die PPWR neue Anforderungen an die Gestaltung und Auswahl von Verpackungen. Das umfasst unter anderem produktbezogene Kartons, Versandverpackungen und Füll- und Schutzmaterialien.