Mit dem Inkrafttreten der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) beginnt für Unternehmen in Europa eine neue Phase umfassender regulatorischer Anforderungen. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert die Verordnung als Beispiel einer zunehmend komplexen Regulierung, die insbesondere mittelständische Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten, hohen Kosten und erheblichen Rechtsunsicherheiten belaste.
„Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa zu stärken. Die PPWR steht diesem Anspruch an vielen Stellen entgegen. Neue Berichtspflichten, zusätzliche Registrierungen, komplexe Nachweisverfahren und hohe Bußgeldrisiken sorgen nicht für mehr Wettbewerbsfähigkeit, sondern für mehr Belastung. Gerade für mittelständische Unternehmen entsteht ein erheblicher Aufwand, dessen ökologischer Mehrwert häufig fraglich bleibt. Kreislaufwirtschaft braucht intelligente Lösungen und Innovationen, nicht immer neue Verwaltungsvorschriften“, sagt Jonas Stracke, Leiter Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beim Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie.
Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Betroffen ist nahezu die gesamte Wirtschaft: von Transportverpackungen über Versandkartons und Folien bis hin zu Produktverpackungen oder Etiketten. Unternehmen müssen künftig umfangreiche Anforderungen zur Konformitätsbewertung, Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Registrierung erfüllen. Weitere Vorgaben treten schrittweise bis 2040 in Kraft und betreffen Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Verpackungsminimierung und Wiederverwendung.
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass die Verordnung bereits gilt, obwohl zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen weiterhin ungeklärt sind. Unternehmen müssen ihre Rolle als Hersteller, Erzeuger, Importeur, Lieferant oder Vertreiber bestimmen, Verpackungskataster aufbauen, technische Dokumentationen erstellen und Lieferkettennachweise einholen. Wesentliche Detailregelungen werden erst schrittweise durch weitere Rechtsakte und Leitlinien konkretisiert. Verstöße gegen Dokumentations-, Melde- oder Registrierungspflichten können nach deutschem Recht mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Nach Auffassung des Gesamtverbandes droht die Verordnung ihr eigenes Ziel zu verfehlen: Statt in nachhaltige Produkte, innovative Materialien und neue Kreislauflösungen zu investieren, müssten Unternehmen zunehmend personelle Kapazitäten für administrative Anforderungen bereitstellen. Gefordert werden rechtssichere, digitale und europaweit einheitliche Verfahren, verhältnismäßige Anforderungen sowie mehr Vertrauen in die Unternehmen. Der Gesamtverband will die weitere Ausgestaltung der Verordnung eng begleiten und sich auf europäischer und nationaler Ebene für praktikable und mittelstandsfreundliche Lösungen einsetzen.