Das ZAG ist die Antwort des deutschen Gesetzgebers auf eine EU-Richtlinie, nach der ein einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungsdienste im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden soll. Onlinehändler, die mit einem ZAG-lizenzierten Dienstleister zusammenarbeiten, können die ganze Bandbreite unterschiedlicher Zahlungsverfahren in ihrem Shop anbieten, teilt die Otto Group mit.
„Als Experte für sogenannte unsichere Zahlungsarten schützen wir unsere Kunden vor dem Ausfallrisiko beim Rechnungs- oder Ratenkauf. Mit der ZAG-Lizenz bieten wir ihnen jetzt noch bessere Sicherheitsstandards als zuvor. Zertifizierte Unternehmen müssen eine überdurchschnittliche Qualität ihrer Sicherheitsmechanismen, Prozesse und Strukturen vorweisen. Wir freuen uns, dass wir durch die ZAG-Lizenz nun eines der wenigen offiziell regulierten Zahlungsinstitute im E-Commerce sind“, sagt Jesper Wahrendorf, Geschäftsführer von RatePay.
Zahlungsdienstleister, die mit der ZAG-Erlaubnis ausgezeichnet werden, durchlaufen einen umfangreichen Zertifizierungsprozess. Erforderlich für die Erlaubnis sind unter anderem der Nachweis über ausreichendes Kapital, ein Geschäftsplan mit Budgetplanung und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen. Der zertifizierte Zahlungsanbieter darf das Geld seiner Kunden verwahren und verwalten und muss die Sicherung der Kundengelder im Insolvenzfall gewährleisten.