Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht positiv, dass die Bundesregierung dieses wichtige Thema aufgreift und damit die Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung in Angriff nimmt. „Die geplanten Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts gehen in die richtige Richtung“, stellt Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik, fest. Das Ministerium will die Regelungen zur sogenannten Vorsatzanfechtung neu justieren und durch gesetzliche Klarstellungen die Rechtssicherheit erhöhen.
Im Augenblick kann ein Lieferant einem Einzelhändler in einer vorübergehenden Liquiditätsklemme nicht mit der Vereinbarung einer Stundung oder Ratenzahlung helfen, weil dann im Fall einer möglichen Insolvenz des Händlers die Gefahr besteht, dass diese Zahlungen zurückerstattet werden müssen. Die Rechtsprechung unterstellt dem Lieferanten unter diesen Umständen nämlich, dass er von der drohenden Insolvenz seines Vertragspartners gewusst hat, so dass der Insolvenzverwalter mit Hilfe der ’Vorsatzanfechtung‘ die Zahlungen zurückfordern kann.
„Damit erschwert die geltende Rechtslage Restrukturierungen und den Erhalt wirtschaftlich angeschlagener Einzelhandelsunternehmen“, erläutert Schröder. Der Gesetzgeber will deshalb nun klarstellen, dass eine verkehrsübliche Zahlungserleichterung für sich genommen im Insolvenzfall eben so wenig eine Anfechtung rechtfertigen kann wie die Unterstützung ernsthafter Sanierungsbemühungen durch den Vertragspartner. „Der Gesetzgeber hat zum Glück erkannt, dass er den Geschäftspartnern Spielräume geben muss, gemeinsam wirtschaftliche Krisen zu bewältigen und Arbeitsplätze zu sichern“, so Schröder.