Das Landesgericht Innsbruck hat René Benko am 22. September 2026 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Gegenstand der neuerlichen Hauptverhandlung war unter anderem eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro im Zusammenhang mit einem Wohnobjekt auf der Hungerburg. Das Schöffengericht erkannte Benko auch in diesem Punkt wegen betrügerischer Krida schuldig.
Bereits im Oktober 2025 war Benko wegen einer als „Rückführung Darlehen“ bezeichneten Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Schuldspruch im Juli 2026, hob jedoch den damaligen Freispruch hinsichtlich der Mietvorauszahlung sowie den Strafausspruch auf und verwies diesen Teil zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück.
Unter Einbeziehung der bereits rechtskräftig festgestellten Schenkung beläuft sich der vom Gericht zugrunde gelegte Schaden nun auf 660.000 Euro. Damit liegt er über der maßgeblichen Schwelle von 300.000 Euro. Vom weiteren Vorwurf im Zusammenhang mit Betriebskostenvorauszahlungen wurde Benko freigesprochen.
Bei der Strafzumessung wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit und die lange Verfahrensdauer als mildernd. Erschwerend seien die Überschreitung der Schadensgrenze um mehr als das Doppelte sowie die wiederholten Tathandlungen berücksichtigt worden. Die seit Januar 2025 verbüßte Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Eine bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe sah der Senat derzeit nicht als gegeben an.
Da weder die Verteidigung noch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unmittelbar eine Erklärung abgaben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Benko befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in Innsbruck.