Über den Prozess berichten unter anderem das Handelsblatt, die Süddeutsche Zeitung, Business Insider und Shoez. Goetz weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Bereits im Juli 2025 begann das erste Strafverfahren im Sympatex-Komplex. Schon damals war ein separates Verfahren gegen Stephan Goetz angekündigt worden. Das erste Verfahren endete im Oktober 2025 mit Verurteilungen von drei Angeklagten. Nun beginnt der zweite Prozess.
Hintergrund ist eine 2013 von der damaligen Sympatex-Mutter Smart Solutions Holding GmbH begebene Anleihe über 13 Mio. Euro. Im Jahr 2017 stimmten die Gläubiger einem Schuldenschnitt von 90 % zu. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft München I sollen die Anleger zuvor unter anderem mit dem Hinweis auf einen vermeintlichen „weißen Ritter“ zu diesem Schritt bewegt worden sein. Die Behörde geht davon aus, dass es sich dabei um unzutreffende Angaben gehandelt habe. Ein im Ermittlungsverfahren eingeholtes Gutachten kam laut Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass die Forderungen zu diesem Zeitpunkt noch 49,5 % ihres Nominalwerts wert gewesen seien.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2025 zwei Anklagen im Sympatex-Komplex erhoben. Die zweite richtete sich unter anderem gegen einen von der Behörde anonymisiert als „Dr. G.“ bezeichneten wirtschaftlichen Miteigentümer. Medien wie das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung identifizieren diesen als Stephan Goetz. Zu den Vorwürfen zählen im Gesamtkomplex unter anderem Betrug, Marktmanipulation und Untreue. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Bereits im Oktober 2025 endete ein erstes Verfahren im Sympatex-Komplex. Das Landgericht München I verurteilte drei Angeklagte wegen versuchten Betrugs beziehungsweise Beihilfe dazu sowie weiterer Delikte. Nach den damaligen Feststellungen des Gerichts hatte es keinen ernsthaften Kaufinteressenten gegeben, der einen Schuldenschnitt als Voraussetzung für eine Übernahme verlangt hätte. Die Urteile beruhten auf einer Verständigung.