Rohde: Einstweilige Verfügung gegen Alois Beck

Einstweilige Verfügung

Das Landgericht Marburg hat am 23. Februar der Alois Beck GmbH mit Sitz in Erlenbach in einer einstweiligen Verfügung und mit sofortiger Wirkung untersagt, Schuhe herzustellen, zu bewerben oder zu vertreiben, die mit Formen, Leisten oder Werkzeugen der Erich Rohde GmbH – auch außerhalb Deutschlands – hergestellt wurden. Der Insolvenzverwalter von Rohde nimmt dazu Stellung.

  • 27.02.2017
  • Petra Salewski
  • 1 Minute

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