„Der lokale Handel ist durch die Auswirkungen der Pandemie in ernster Gefahr! Und damit die Vielfalt, Attraktivität und Infrastruktur vieler Innenstädte und Ortskerne in ganz Deutschland. Der zweite Shut down bringt viele Einzelhandelsunternehmen an den Rand der Pleite. Fehlende Umsätze und hohe Altwarenbestände bedrohen massiv die Existenz des Einzelhandels und führen zu einem weitreichenden Sterben im stationären Fachhandel, wenn nicht bald spürbare Hilfe kommt,“ ist sich SABU-Geschäftsführer Stephan Krug sicher.
Der SABU fordert deshalb die vollständige Gleichbehandlung des Einzelhandels mit der Gastronomie oder ein analoges Fixkostenmodell, das sich am Rohertrag orientiert. Die bedeute im Einzelnen eine Anpassung der Überbrückungshilfen. Dazu schlägt die Verbundgruppe folgende Vorgehensweise vor:
(1) Fixkostenerstattung auf Basis der Rohertragsberechnung in Höhe von 30 bis 40 Prozent auf entsprechenden Nachweis durch den WP/ Steuerberater.
(2) Zugang zur Überbrückungshilfe auch für Einzelhandelsunternehmen mit mehr als 500 Mio. € Jahresumsatz.
(3) Streichung der Begrenzung des monatlichen Zuschussbetrages von 500.000 €.
(4) Berücksichtigung der Abschreibungen auf das Warenlager (Saisonware, „verderbliche“ Ware, auch Schuhe) bei der Fixkostenberechnung.
(5) Aufhebung der Staffelung der Fixkostenentschädigung nach prozentualem Umsatzverlust bzw. notwendige entsprechende Anpassung.
(6) Abschlagszahlungen von bis zu 500.000 € mit sofortiger Auszahlungsmöglichkeit nach Antragstellung.
(7) Zudem müssten die Obergrenzen nach EU-Beihilferecht entsprechend hochgesetzt werden. Dazu sind bereits seitens der Bundesregierung die entsprechenden Anträge bei der EU-Kommission gestellt worden.
(8) Das Verfahren ist über die bereits bestehenden IT-Programme der Bundesländer mit dem BMWI umzustellen, so dass eine zeitnahe Auszahlung der Mittel erfolgen kann.