Seit 24. April 2019 befand sich das Unternehmen in einem so genannten Schutzschirmverfahren und kann den Geschäftsbetrieb seitdem ohne Einschränkungen fortführen. Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, das nur Unternehmen offensteht, die Aussicht auf eine Sanierung haben.
Die Restrukturierung von Sport Voswinkel gehe planmäßig weiter, teilt der Filialist mit. Der Sanierungsplan, der den Erhalt des Unternehmens und des Großteils der Filialen vorsieht, soll in Kürze beim Amtsgericht eingereicht werden. Die Restrukturierungsmaßnahmen sehen auch die Beendigung der Mietverträge von 21 Filialen zum 31. Oktober 2019 vor. Neun ursprünglich ebenfalls zur Schließung vorgesehene Filialen kann Sport Voswinkel nach Verhandlungen mit den Vermietern fortführen. Im Warenverteilzentrum in Bochum und in der Zentrale in Dortmund ist eine umfangreiche Reorganisation vorgesehen. 275 Arbeitsplätze sollen gestrichen werden. Die Geschäftsführung hat mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbart.
Zum 31. Oktober 2019 beendet Sport Voswinkel die Mietverträge für die Filialen in Baunatal (Ratio-Land), Berlin (Schultheiss Quartier und Gesundbrunnen-Center), Bielefeld (Engersche Straße), Cuxhaven, Dietzenbach, Duisburg (Königsgalerie), Düsseldorf (Bilk-Arkaden), Hagen (Elberfelder Straße), Hamburg (Hamburger Meile), Hannover (Outlet Varrelheide), Hildesheim (Arneken-Galerie), Koblenz (Carl-Zeiss-Straße), Köln (Arcaden), Lübeck, Münster, Oldenburg (Schlosshöfe), Recklinghausen, Stuttgart (Gerber und Milaneo) und Wiesbaden. Der Mietvertrag der Filiale in Wuppertal (Alte Freiheit 9) wird zum 31. März 2020 beendet.
„Der Einsatz unserer Mitarbeiter ist trotz der schwierigen Lage seit April beeindruckend: Sie standen und stehen hinter Sport Voswinkel und haben es ermöglicht, den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortzuführen. Die Schließung der Filialen und damit den Wegfall von Arbeitsplätzen bedauern wir außerordentlich. Aber wir müssen diesen Schritt gehen, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und es zu erhalten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir nach der Sanierung, also ab Ende Oktober, wieder gut am Markt aufgestellt sind und wieder erfolgreich agieren können“, sagt Marcus Neul, Geschäftsführer der Sport Voswinkel GmbH & Co. KG.
Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von Sport-Voswinkel werden ab 25. Juli 2019, mit Eröffnung des Verfahrens, wieder vom Unternehmen gezahlt. Davor hatte die Bundesagentur für Arbeit für einen Zeitraum von drei Monaten (bis einschließlich 24. Juli 2019) die Löhne und Gehälter durch das Insolvenzgeld ersetzt.
Sport Voswinkel: So funktioniert die Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert; bei Sport Voswinkel sind dies Anna-Lena Schulte-Angels und Marcus Neul. Ihnen zur Seite gestellt ist der Sanierungsexperte Dr. Lorenzo Matthaei von der Kanzlei Finkenhof Rechtsanwälte. In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen Sachwalter ein. Dieser überwacht, ähnlich wie ein Aufsichtsrat, das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Als Sachwalter wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt. Das Insolvenzrecht erlaubt die Eigenverwaltung in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Engpässen frühzeitig selbst tätig werden können und ausreichend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei Sport Voswinkel der Fall.