“Die Tarifbindung im Einzelhandel ist rückläufig. Das ist weder im Interesse der Gewerkschaften noch der Arbeitgeber”, so Köster. Die veralteten Tarifregelungen im Einzelhandel passten nicht in die heutige Arbeitswelt. Deshalb hätten die Arbeitgeber den Manteltarifvertrag gekündigt.
Ziel der Arbeitgeber seien nicht, wie von Gewerkschaftsseite behauptet, Einsparungen bei tariflichen Sonderzahlungen oder Urlaub oder längere tarifliche Wochenarbeitszeiten. Vielmehr gehe es darum, den Tarifvertrag mit den geänderten Anforderungen an die Tätigkeiten im Einzelhandel in Einklang zu bringen. So sollen beispielsweise veraltete Tätigkeitsbeispiele durch neue, aktuelle ersetzt werden. Außerdem sei es ein Anachronismus, dass bisher anspruchsvolle Tätigkeiten, deren Ausübung Fachkenntnisse erfordern, im Vergleich zu einfachen Jobs ohne weitere Voraussetzungen gleich hoch vergütet würden. Darüber hinaus setzt sich der HDE für Rahmenbedingungen ein, die es den Unternehmen ermöglichen, einfache, ausgelagerte, Tätigkeiten wieder mit eigenen Mitarbeitern zu erledigen. Zusätzlich sehen die Arbeitgeber flexiblere Arbeitszeitregelungen in den Tarifverträgen als notwendig an. So sollen beispielsweise moderne Arbeitszeitregelungen wie Teamabsprachen untereinander, eine Vertrauensarbeitszeit oder die Möglichkeit, als Unternehmen besser auf Schwankungen im Arbeitsanfall reagieren zu können, berücksichtigt werden.
“Ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen sind die Gespräche zur Einführung eines tariflichen Mindestlohns”, sagte Ulrich Köster. Ein gesetzlicher Mindestlohn sei nicht zielführend. Die Tarifpartner könnten besser als der Staat festlegen, wie hoch ein Mindestlohn sein müsse. So sei sichergestellt, dass dabei einfache Arbeitsplätze bei seriösen Unternehmen nicht gefährdet werden.