Die Europäische Kommission hat am 28. Mai nach dem Gesetz über digitale Dienste eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Temu verhängt. Das Unternehmen hat es versäumt, die systemischen Risiken rechtswidriger Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Die der Kommission vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit großer Wahrscheinlichkeit auf Temu auf rechtswidrige Artikel stoßen. Temu hat bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan vorzulegen. Der Plan muss Maßnahmen zur Behebung der Nichteinhaltung der Risikobewertungspflichten enthalten. Wird dem Nichteinhaltungsbeschluss nicht nachgekommen, können Zwangsgelder verhängt werden. Die Kommission arbeitet weiterhin mit Temu zusammen, um die Einhaltung des Beschlusses und des Gesetzes über digitale Dienste im Allgemeinen sicherzustellen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und Handelsverband Österreich (HV) begrüßen das Urteil. „Es ist höchste Zeit, dass die EU-Kommission spürbare Strafen für die zahllosen Regelverstöße von Temu und Shein durchsetzt. Die vergangene Woche verkündeten 200 Mio. Bußgeld sind ein wichtiges Signal. Verstöße müssen Konsequenzen haben, ansonsten profitieren die Anbieter aus Fernost von einem unfairen Wettbewerb“, sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Jedoch dürfe das Vorgehen gegen die Geschäftspraktiken von Plattformen wie Temu oder Shein damit nicht enden: Ab sofort muss gelten: Jeder Verstoß muss abgestraft werden – und das spürbar. Wenn die Strafkulisse nicht überzeugend steht, dann werden wir weiter unsichere Produkte in unseren Markt und an heimische Verbraucher geliefert bekommen. Diese unhaltbaren Zustände müssen endlich ein Ende finden. Für ein konsequenteres Vorgehen braucht es die schnellere Einführung eines EU-weiten Customs Data Hub, über den Importeure und E-Commerce-Verkäufer aus Drittstaaten allen EU-Staaten ihre Zolldaten zentral mitteilen müssen. Der angekündigte Start für einen solchen Data Hub im Jahr 2028 reicht hinten und vorne nicht.“
„Die heutige Entscheidung der EU ist ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb, Produktsicherheit und den Schutz europäischer Konsumentinnen und Konsumenten. Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich auch an europäische Regeln halten, unabhängig vom Unternehmenssitz“, sagt auch HV-Geschäftsführer Rainer Will. Der HV hatte bereits im August 2024 eine UWG-Beschwerde gegen Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf nationaler Ebene eingereicht. Nun fordert der Handelsverband eine konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Weges auf EU-Ebene. Dazu zählen der Ausbau der Ressourcen bei den Zollbehörden, wirksamere Kontrollen, raschere Sanktionen, die Einführung einer Plattform-Haftung für die korrekte Warendeklaration sowie temporäre Sperren als Ultima Ratio bei wiederholtem Rechtsbruch.
Der deutsche E-Commerce-Verband BEVH benennt das Urteil als längst überfällige Entscheidung. Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin, sagt hierzu: „Die von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen Temu zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird. Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.“